Baldiger Kohleausstieg weitgehend ohne Entschädigung möglich
Umweltrechtexperte Prof. Dr. Stefan Klinski, HWR Berlin, richtet sich an die Kohlekommission. Klimaschutzziele kommen verfassungsrechtlich vor den Interessen der Wirtschaftsakteure.
„Die Auswertung der Rechtslage zeigt, dass ein gesetzlich geordneter Ausstieg aus der Kohlenutzung weder verfassungs- noch europarechtlich ernstlichen Bedenken unterliegt“, schreibt Prof. Dr. Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Den Klimaschutzzielen komme verfassungsrechtlich ein höheres Gewicht zu als den Interessen der Wirtschaftsakteure, argumentiert der Umweltrechtexperte in seinem Rechtswissenschaftlichen Vermerk, den er am 29. November 2018 an die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, kurz Kohlekommission, geschickt und im Internet veröffentlich hat.
„Der Ausstieg lässt sich aus rechtlicher Sicht unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ohne jahrzehntelange Übergangsfristen realisieren, bei den meisten Kraftwerken innerhalb weniger Jahre – und das ohne Entschädigung. Auf Entschädigungsforderungen der Kraftwerks- oder Tagebaubetreiber wird sich der Staat allenfalls in besonders gelagerten Einzelfällen oder in geringem Umfang einlassen müssen“, heißt es in dem Papier weiter.
Umweltrechtexperte Prof. Dr. Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hält baldigen Kohleausstieg weitgehend ohne Entschädigung für möglich.
Foto: Privat
Klinski hat sich aus eigener Initiative zur aktuellen Debatte um den Ausstieg aus der Kohlenutzung zu Wort gemeldet und an die im Juni 2018 von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission gewandt. Diese verhandelt über Zeitplan, Rahmenbedingungen und Konditionen für den Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverbrennung.
Prof. Klinski befasst sich seit 2012 mit dem Thema aus rechtlicher Sicht und hat 2015 im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz das erste umfassende Rechtsgutachten zu den juristischen Spielräumen für einen geordneten Fahrplan zur Stilllegung von Kohlekraftwerken verfasst. Er wirkte außerdem an einem Gutachten für das Umweltbundesamt mit und publizierte mehrere wissenschaftliche Aufsätze dazu.
In seinem aktuellen Rechtswissenschaftlichen Vermerk wertet Klinski sämtliche bisher vorliegende Gutachten und Stellungnahmen zu den verschiedenen Rechtsfragen eines Kohleausstiegs auf Grundlage der Rechtsprechung aus und fasst die wesentlichen Erkenntnisse allgemeinverständlich zusammen, um den politischen Akteur/innen eine tragfähige Beurteilungsgrundlage zu geben.
Weitere Informationen
Der „Rechtswissenschaftliche Vermerk“ steht auf der Homepage der Gesellschaft für Nachhaltigkeit (GfN) zum Download zur Verfügung.
Kontakt
Interviewanfragen können per E-Mail (stefan.klinski(at)hwr-berlin.de) oder per Telefon +49 30 30877-1331 direkt an Prof. Dr. Stefan Klinski gerichtet werden.