04.09.2019 — Pressemitteilung 42/2019Pressemitteilung 42/2019 | 04.09.2019

Mietendeckel

Alle Kreditnehmer/innen werden zum Härtefall

Das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung bietet juristisch und wirtschaftlich Zündstoff, politisch sowieso. Immobilienrecht-Expertin Prof. Dr. Karola Knauthe (HWR Berlin) warnt vor den Konsequenzen.

„Das geplante Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung ist nicht nur in höchstem Maße juristisch fragwürdig und mit Sicherheit angreifbar, die wirtschaftlichen Auswirkungen werden enorm sein“, sagt Prof. Dr. Karola Knauthe von der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Es werde zu einer Neubewertung der Immobilien kommen, sollte der Referentenentwurf so wie veröffentlicht umgesetzt werden. Die Expertin für Immobilienrecht gibt zu bedenken, dass weder auf politischer, noch auf gesellschaftlicher Ebene bisher die wirtschaftlichen Konsequenzen hinreichend analysiert worden seien. „Das wäre aber nötig, um nicht ungewollte Verwerfungen zu riskieren“, so Knauthe.

Der im Gesetzesentwurf aufgeführte Mietendeckel sieht unter anderem das Einfrieren der Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 und eine Mietobergrenze vor. „Die Immobilien werden in der Folge von den Banken abgewertet, so dass Eigentümer/innen ihre Immobilien, auch die selbst genutzten, häufig nicht mehr halten können“, erklärt Knauthe und dass es für Eigentümer/innen unrentabel werde zu investieren. Die Wissenschaftlerin mit 15-jähriger Erfahrung in der Immobilienwirtschaft prognostiziert, dass vielen Handwerker/innen die Insolvenz drohe.

„Der Mietendeckel ist eine juristische Herausforderung. Es ist nicht geklärt, ob Berlin überhaupt die Gesetzgebungskompetenz hat. Die Verhältnismäßigkeit ist auch nicht sicher. Letzteres ist eine Frage der Ausgestaltung. Der Referentenentwurf dürfte in jedem Fall zu weit gehen, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden“,   

Die Verbände-Anhörung des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Berliner MietenWoG) findet am 9. September 2019 statt. Es soll am 15. Oktober 2019 beschlossen werden.

Prof. Dr. Karola Knauthe steht Medienvertreter/innen für Interviews zur Verfügung. Anfragen bitte per E-Mail an karola.knauthe@hwr-berlin.de und/oder presse@hwr-berlin.de.

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