Emissionen als Bemessungsgrundlage für CO2-Steuer zulässig
Prof. Stefan Klinski veröffentlichte im Tagesspiegel einen Artikel zum Thema CO2-Besteuerung und ging dabei auf das Verfassungsrecht und das Finanzverfassungsrecht ein.
In den letzten Wochen wurde die Frage ob eine CO2-Steuer im Rahmen der Energiesteuer verfassungsrechtlich zulässig ist, immer mehr zum Thema. Laut Jurist und HWR-Professor Stefan Klinski wäre diese für Kraft- und Brennstoffe auf jeden Fall verfassungskonform. Viel wichtiger wäre aber eine Reform des Finanzverfassungsrechts als symbolische Aufnahme des Klimaschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz. So könne zukünftig auch Methan aus der Landwirtschaft besteuert werden.
Das Problem ist nur, dass es das Grundgesetz nicht zulässt auf Emissionen Steuern zu erheben. Um das Prinzip einer CO2-Steuer also in Deutschland umzusetzen, müssen bereits anerkannte Steuerarten gewählt werden. So wie zum Beispiel beim Prinzip der Kfz-Steuer, wo Emissionen als Bemessungsgrundlage benutzt werden, um Lenkungseffekte zu erzielen. Eine umweltpolitische Lenkung durch Steuern wäre nach so einem Prinzip demnach zulässig.
Den vollständigen Artikel von Prof. Stefan Klinski finden Sie hier.