Akademischer Senat
Der Akademische Senat (AS) als zentrales Kollegialorgan entscheidet über Grundsatzfragen, die die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin als Ganzes betreffen. Er wählt außerdem die Mitglieder der Hochschulleitung.
Der Akademische Senat beschließt zum Beispiel die Hochschulentwicklungspläne, setzt die Zulassungszahlen fest und nimmt Stellung zu Berufungsvorschlägen der Fachbereiche sowie zu Studien- und Prüfungsordnungen, auch der Berlin Professional School. Den Vorsitz hat von Amts wegen die Präsidentin oder der Präsident.
Der Akademische Senat ist zuständig für:
- die Beschlussfassung über den Vorschlag zur Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin
- die Beschlussfassung über den Vorschlag zur Wahl der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen
- die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans und dessen Billigung
- die Stellungnahme zu Änderungen der Grundordnung und die nach § 7a vorgesehene Zustimmung
- Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von wissenschaftlichen Organisationseinheiten
- die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
- den Erlass von Satzungen, soweit gesetzlich nichts Anderes vorgesehen ist,
- die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen, den Beschluss fachübergreifender Verfahrensregelungen für Hochschulprüfungen sowie die Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen der Fachbereiche,
- die Beschlussfassung über Struktur- und Entwicklungspläne einschließlich der Personalentwicklungskonzepte unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Kuratoriums sowie Vorschläge für die Zweckbestimmung von Stellen für Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen
- die Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien und die Frauenförderpläne und die Gleichstellungskonzepte
- die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen der Fachbereiche,
- Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses,
- Anträge auf Einrichtung, Entwicklung und Zuordnung von Sonderforschungsbereichen,
- die Festsetzung von Zulassungszahlen auf Vorschlag des Präsidiums,
- den Erlass der Gebührensatzungen gemäß § 2 Absatz 8,
- sonstige akademische Angelegenheiten, die die Hochschule als Ganzes betreffen, soweit keine andere Zuständigkeit besteht
- die Stellungnahmen zu Angelegenheiten, die die Hochschule als Ganzes betreffen.
Kommissionen unterstützen den Akademischen Senat
Der Senat kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Über ihre Aufgabenstellung, Verfahren und Dauer der Einsetzung entscheidet der Akademische Senat. Die Mitglieder von Kommissionen werden jeweils von den Vertreterinnen oder Vertretern ihrer Mitgliedergruppen im Akademischen Senat benannt.
Zur Unterstützung und Beratung der Leiterin oder des Leiters der Hochschule und des Akademischen Senats bildet der Akademische Senat ständige Kommissionen für:
- Kommission für Lehre und Studium
- Kommission für Entwicklungsplanung
- Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
- Kommission für Finanzen und Haushalt
- Kommission für Chancengleichheit
In der ständigen Kommission für Lehre und Studium haben die Studentinnen und Studenten die Hälfte der Sitze und Stimmen.
Mitglieder des Akademischen Senats
Vorsitz (ohne Stimmrecht): Prof. Dr. Jens Hermsdorf, Präsident
Professorinnen und Professoren
- Oliver Horsky
- Erik Kraatz
- Thorsten Kurzawa
- Tim Lohse
- Natalie Packham
- Marko Schwertfeger
- Uta Stäsche
- Christina Teipen
- Carolyn Tomerius
- Ursula Walther
Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Michael Graffius
- Kathrin Nowicki
- Hans-Jürgen Ulbig
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Service, Technik und Verwaltung
- Karola Beck
- Katja Drasdo
- Sylke Schumann
Studierende
- Miguel Angel Góngora Rodriguez
- John Kucharski
- Anna Rollberg
Bitte beachten:
Hochschulangehörige, die aufgrund von technischen Einschränkungen keinen Zugriff auf die AS-Unterlagen haben, wenden sich bitte per E-Mail an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.